Bitte verständigen Sie umgehend den Hausarzt (zu den Sprechzeiten), bzw. den ärztlichen Notdienst (116117 - außerhalb der Sprechzeiten), sobald ein Sterbefall eingetreten ist.
Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen (Todesbescheinigung). Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen.
Im Falle eines natürlichen Todes kann nach Austellung der Todesbescheinigung die Überführung des/der Verstorbenen veranlasst werden.
Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden (dies erledigen in der Regel wir für Sie). Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.
Im Trauerfall muss vieles entschieden und geregelt werden. Sie als Angehöriger werden mit Fragen und Problemen belastet, mit denen sie bisher noch nicht konfrontiert worden sind. In dieser schweren Zeit möchten wir Ihnen eine wertvolle Hilfe sein.
Erfahren Sie, wie umfassend unser Angebot an Sie ist, welche Dokumente wir zur Abwicklung der notwendigen Formalitäten benötigen und mit welchen Kosten Sie rechnen können.
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